Money: Die Freiberufler im Projektverlauf

Beim 1.ZT.treff, einer übrigens sehr gelungen Veranstaltung der ZT-Kammer in Innsbruck wurde die Frage aufgeworfen, wie denn die Ertragssituation von Architekten im Verhältnis zu anderen Freiberuflern sei. Ich habe anhand eines Wohnbaues die Tarife vor Nachlass gegenübergestellt.

 

Nehmen wir einen fiktiven frei finanzierten Wohnbau in Innsbruck mit ca. 30 Wohnungen und 35 Tiefgaragenstellplätzen auf ca. 2.500m² Grundfläche, der Grund soll 2,7 Mio. kosten. Der durchschnittliche Verkaufspreis wird auf Grund der idealen Lage bei selbstbewußten 4.500,-- pro m² Nutzfläche liegen , das Verkaufsvolumen inkl. Tiefgarage somit 12 Mio. Euro (VK) betragen. Die reinen Baukosten (BK) werden mit 5,1 Mio. angenommen, alles brutto.

 

Folgende Honorarumsätze wären anzunehmen:

Grundstücksmakler: 3,5% vom Grundpreis ca. € 90.000,--

Architekt: 10,25% von (BK) davon 63% beaufragte Leistung (LM.VM) = ca. € 330.000,--

ÖBA: 10,25% von (BK) davon 37% beaufragte Leistung (LM.VM) = ca. € 190.000,--

Makler Wohnungen, inkl. Werbung: 2% vom VK = ca. € 240.000,--

Treuhänder (Anwalt): 1,8% von VK = ca. € 215.000--

 

Natürlich sind das Annahmen, und es gibt je nach der Marktsituation unterschiedliche, zum Teil auch noch beträchtliche Nachlässe. Dann ist noch die Zeitdauer in Anrechnung zu bringen, die mit der Abwicklung des Projektes verbunden ist. Aber es lässt sich schon abschätzen, welcher Freiberufler bei einem Bauprojekt vor einem ungünstigen Verhältnis zwischen Zeitaufwand und Honorar steht.

Bild: Speicher Onkel Dagobert